Veraltete Forderungen von FFF Augsburg (Stand: 21.10.2019). Gegenüber der aktuellen Fassung vom 14.11.2019 unterscheidet sich die veraltete Fassung in Punkt B13. Wir danken herzlich Augsburgs Rad-Community, die uns auf einen substanziellen Missstand in der früheren Fassung von Punkt B13 aufmerksam machte. Wir möchten nicht, dass die zweitschwächsten Verkehrsteilnehmer*innen die schwächsten gefährden. Bevor Fußgänger*innen Platz genommen wird, sollen immer Autospuren reduziert werden. Stattdessen soll das Tempo auf 30 km/h beschränkt werden.